Unsere Leistungen

Zusatzleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen. Sie sind im Rahmen von akuten oder chronischen Erkrankungen medizinisch sehr sinnvoll oder sind im Rahmen von sportlichen Freizeitaktivitäten für Behörden verpflichtend. Hier können sie sich über unser Leistungsangebot informieren – Wir beraten sie umfassend bei Fragen.

Tauchtauglichkeit

Möchten Sie den Tauchschein machen oder planen Sie einen Tauchurlaub? Sie können Ihre Tauchtauglichkeit von uns professionell überprüfen und bestätigen lassen. Das Tauchen stellt eine Belastung für das Gehör und die Nebenhöhlen dar. Sind die entsprechenden Organe nicht in der Lage, die veränderten Druckbedingungen in der Tiefe unter Wasser auszugleichen, kann es zu erheblichen Schädigungen kommen. Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung gehen wir nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Überdruck- und Tauchmedizin vor. Zur Untersuchung gehören eine detaillierte Anamnese, die Überprüfung des Gehörs und der Nebenhöhlen sowie der Luftpassage durch die Nase, und verschiedene Druckmessungen. Außerdem stellen wir Ihnen nach entsprechender Untersuchung Ihre Tauchtauglichkeitsbescheinigung aus. Damit können Sie beruhigt abtauchen und die Faszination der Unterwasserwelt hautnah erleben.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren.

Fiberendoskopische Schluckuntersuchung (FEES)

Leiden Sie unter anhaltenden Schluckbeschwerden, können neurologische Erkrankungen oder der Zustand nach operativen Eingriffen am Hals oder Kopf die Ursache sein. Mit Hilfe eines dünnen, flexiblen Endoskopes können wir Ihre Schleimhäute exakt untersuchen und eine fiberendoskopische Untersuchung des Schluckaktes (FEES) durchführen. Während des Schluckens von Flüssigkeiten, breiiger Kost oder fester Speisen wird der Schluckakt direkt beurteilt. Wir können feststellen, ob eine Schluckstörung vorliegt und welcher Teil des Schluckmechanismus gestört ist. Mit unserer ausführlichen Befunddokumentation ist es in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ihrem Logopäden möglich, Ihre Kostform anzupassen, die Therapie zu optimieren, die Schluckstörung zu verringern und Ihre Lebensqualität zu verbessern.

Sie möchten Ihren Schluckakt von uns professionell überprüfen lassen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren.

Infusionstherapie oder intratympanale Therapie mit Kortison

Bei einem akuten Hörsturz, Tinnitus, Schwindel oder M. Menière ist eine effektive und leitliniengerechte Therapie die Lösung. In unserer HNO-Facharztpraxis können wir Sie in unserer Praxis fachkompetent, nach vorangehender Diagnostik, mit einer ambulanten dreitätigen Infusionstherapie mit hochdosiertem Kortison unter einer ca. 30-minütigen Überwachung behandeln. Eine weitere Therapieoption stellt die intratympanale Kortisontherapie dar. Aufgrund der geringen Nebenwirkungen bieten wir diese spezielle Behandlung für Patienten mit komplexen Grunderkrankungen, z.B. des Herzkreislaufsystems oder bei Diabetes mellitus, an. Ebenso ist dieses Verfahren eine Second-Line-Therapie für Patienten, bei denen es nach erfolgten Tabletten/Infusionen zu keiner Verbesserung des Gehörs kommt. Bei der intratympanalen Therapie wird in örtlicher Betäubung ein kortisonhaltiges Hydrogel auf Hyaluronsäurebasis über eine Injektion in das Mittelohr gegeben. Die Behandlung ist durch die schonende Betäubung annähernd schmerzfrei. Im Anschluss erfolgt eine ca. 20-minütige Überwachung in unserer Praxis, da es nach der Applikation zu leichtem Schwindel kommen kann. Die Behandlung wird in der Regel mehrere Male wiederholt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für Infusionen und intratympanale Kortisongaben. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Therapieform für Sie erfolgsversprechend ist.